Abmahnwelle rollt in Deutschland - RedTube Streaming - Erste Details

Sehr interessante Artikel bei heise Online und auf Caschys Blog:http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Streaming-Erste-Details-zur-riesigen-Redtube-Abmahnwelle-2063753.htmlhttp://stadt-bremerhaven.de/redtube-anzeige-gegen-abmahnenden-anwalt/http://stadt-bremerhaven.de/redtube-streaming-abmahnungen-unwirksam/Meine Zusammenfassung:

  • Nach Streaming eines Streifens auf RedTube flatterten tausenden Mitbürgern Abmahnungen (meist der Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) im Auftrag der Mandantin The Archive AG) ins Haus
  • Quasi ein Anwalt einer dieser Abgemahnten - Johannes von Rüden - ist es gelungen Akteneinsicht beim LG Köln zu nehmen und die entsprechenden Anträge zu veröffentlichen. Siehe http://www.abmahnhelfer.de/redtube-abmahnungen-abmahnhelfer-stellt-auskuenftsbeschluesse-online
  • Daraus geht hervor - U+C / The Archive nutzten eine Software von itGuards Inc. um irgendwie die IP Adressen von Stream-Anschauenden Leuten mitzuschneiden
  • Wahrscheinlich wurden auf RedTube vermietete Werbeflächen mit ausgeklügelten Tracking-Funktionen genutzt!! (Meine Meinung: allein dies dürfte schon höchst fragwürdig sein)
  • Ein Mitarbeiter von itGuards hat wohl auch eidesstattlich versichert das alles super funktioniert und mit rechten Dingen zugegangen sei
  • Die Kanzlei U+C vermeidet in ihren Anträgen auf Herausgabe der Post-Adressen zu den IP-Adressen (an das LG Köln) konsequent den Begriff Streaming und scheint den Eindruck zu erwecken es ginge im illegale downloads oder file-sharing. Im heise Artikel wird bemerkt: das LG Köln solle übertolpelt werden mit diesen seltsame Formulierungen

Meine EinschätzungEs ist unglaublich was da passiert. Das bloße Anschauen von etwas (copyright verletzendem) solle nun illegal und abmahn-würdig sein. Als Abwehr kristallisiert sich eine stufige Vorgehensweise heraus. Die Abmahnungen enthalten wohl handwerkliche Fehler (es gibt keinen Hinweis dass die Unterlassungserklärung mehr umfasst als nur den einen nachgewiesenen Copyright Verstoß) - weiterhin ist die widersprüchliche Formulierung beim Antrag an das LG Köln Beschwerde-würdig. Dann stellt sich noch die Frage ob das sammeln der Adressen wirklich so okay war? Und dann natürlich die wichtigste Frage: Ist das Anschauen von Copyright-verletzendem Material schon illegal?Hier hat der deutsche Rechtsstaat noch viel zu klären!

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